ALLGMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN,
gültig ab 1.1. 2016
Der Stellenanzeiger ist ein Online-Stellenportal und bietet insbesondere folgende Dienstleistungen:
1. MITGLIEDER > INSERENTEN
Mitglieder des stellenanzeiger.ch profitieren von gratis Dienstleistungen des stellenanzeiger.ch und seiner Partner / siehe Publikationspartner. Insbesondere publiziert / zeigt / veröffentlicht der stellenanzeiger.ch Stellen-Anzeigen / Job-Inserate / Stellenangebote der Mitglieder. Mitglieder sind eingetragene Firmen, Unternehmen, Grossunternehmen, Konzerne, Institute, Behörden, NPOs mit Sitz in der Schweiz und der EU.
2. STELLENSUCHENDE > ABONENTEN
Kostenfreies zur Verfügung Stellen eines aktuellen, umfassenden Stellenpools mit Stellen, Jobs, Teilzeitstellen, Lehrstellen, Praktikas. Kostenfreies zur Verfügung Stellen von Ratgebern, Tipps, Vorlagen, Links, Empfehlungslisten zu Arbeitsmarkt und Stellensuche.
3. WERBUNGEN > Banner, Laufband, Branchenregister, Top-Link
Publizieren von Werbungen und Zusatzdiensten gem. aktuellem Angebot auf dem Stellenanzeiger.ch.
4. STELLEN UPLOAD für NISCHEN-STELLEN-PORTALE
Unterstützen von Nischen-Stellenstellenportale in Realisierung und liefern von Inhalten wie z. B. Frames, Auftritt, Stellen.
zu 1. MITGLIEDER > INSERENTEN
1.1 Anmeldung
Interessenten können sich jederzeit eine Eintragung als Mitglied mit
dem Anmeldeformular des Stellenanzeiger.ch beantragen. Der Antrag wird innerhalb von bis 2 Arbeitstagen bestätigt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Gewöhnlich wird der Antragsteller innerhalb von 2-4 Arbeitstagen registriert und erhält eine Mitglieder-Nummer.
Diese Nummer ist bei jeder Korrespondenz mitzuteilen.
1.2 Gültigkeit
Ab Registrierdatum gilt die Mitgliedschaft jeweils ein Kalenderjahr. Zur
Vereinfachung der Administration rundet der Stellenanzeiger das
Startdatum zugunsten des Kunden auf.
1.3. Ablehung des Antrages
Der Stellenanzeiger kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung
zurückweisen oder ablehnen. Gewöhnlich werden die Hinderungsgründe
dem Antragsteller mitgeteilt. Eine Ablehnung geschieht insbesondere wenn:
. die Anmeldung nicht komplett ist bzw. Angaben falsch sind. die technischen Vorraussetzungen für die Anwendung der FeedEX-Technologie des Stellenanzeigers.ch nicht gegeben sind. begründeter Verdacht auf dubiose / zweifelhafte Geschäfte bzw. Inhalte der Publikationen des Antragstellers besteht
2. Rechnung
Mit der Registrierung seiner Mitgliedschaft erhält der Kunde eine Rechnung für den
ersten Jahres-Mitgliedsbeitrag bzw. künftige Beiträge. Die Höhe des Mitglied-Beitrages orientiert sich fair an der Grösse des Unternehmens.
Die aktuelle Höhe der Mitgliedsbeiträge sind auf dem StellenAnzeiger.ch
publiziert.
3. Uebernahme der Stellenanzeigen des Neu-Mitgliedes
Mit Bezahlung des Kunden für den Jahresbeitrag beginnt der
Stellenanzeiger.ch seine kundenspezifischen Aufwendungen u.a. für die
Programmierung der FeedEx-Technologie. Der Kunde räumt dem
Stellenanzeiger.ch hierfür eine Bearbeitungsfrist von 3
Arbeitstagen ein.
3.A Uebernahme der Stellenanzeigen der Mitglieder
Siehe oben. Die Mitglieder melden dem Stellenanzeiger unaufgefordert, wenn sie die Zugriffsdaten bzw. Zugriffsadressen auf die Stellenanzeigen ändern bzw. eine Neuprogrammierung der eigenen Webseite installieren. Damit der Stellenanzeiger seinerseits die Programmierung seiner Feedex-Technologie entsprechend anpassen kann. Meldet das Mitglied solche Veränderungen nicht, kann das Mitglied den Stellenanzeiger keinesfalls für die Nicht-Publikation der Anzeigen verantwortlich machen bzw. akzeptiert die ab Bekanntwerden der Aenderungen nötige Anpassungszeit. Aendert das Mitglied seine Zieladressen mit den Stellen mehr als einmal im Jahr, akzeptiert das Mitglied eine einmalige Pauschale für Mehraufwand in Höhe von CHF 200.-.
4. Toleranz
Die Anzeigen-Publikationen sind für Mitglieder kostenfrei. Der Kunde akzeptiert
bzw. toleriert Abweichungen bei der automatisierten Übername seiner
StellenAnzeigen. Dies hinsichtlich Zeit und Gesamtheit.
Insbesondere: Fehler des Kunden werden nicht korrigiert sondern 1:1 übernommen. Einzelne Anzeigen können um 24 Stunden verspätet erscheinen bzw. entfernt werden. . Einzelne Anzeigen können vom FeedEx-System aufgrund fehlerhafter Adressierung übersprungen und damit nicht publiziert werden.
5. Kündigung
Der Kunde kann seine Mitgliedschaft auf Ende der Beitragsperiode
jederzeit kündigen. Die Kündiigungsfrist beträgt hierbei 3 Monate und
hat per eingeschriebenem Brief spätestens auf Ende des Vormonates zu
erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sich seine
Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr verlängert, wenn er seine
Mitgliedschaft nicht kündigt.
Per 10.9.2013 in Bearbeitung. Eine Publikation kann auf 1.11.2013 erfolgen
zu 3. WERBUNGEN > BANNER > RUBRIK > LAUFBAND > EMFEHLUNG, BRANCHENREGISTER etc.
Per 10.9.2013 in Bearbeitung. Eine Publikation kann auf 1.11.2013 erfolgen
zu 4. STELLEN UPLOAD NISCHEN-STELLEN-PORTALE
Per 10.9.2013 in Bearbeitung. Eine Publikation kann auf 1.11.2013 erfolgen
Preise
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen gelten die im StellenAnzeiger.ch per Stichtag publizierten Preise.
Garantie
StellenAnzeiger
publiziert die Stellenanzahl. Verändert der Kunde die Programmierumgebung seiner Homepage
massgeblich und teilt dies dem StellenAnzeiger nicht mit, übernimmt der
StellenAnzeiger bis zur Mitteilung keine Haftung für die ordentliche
Publikation und schuldet keinen Ersatz jedwelcher Art. Avisiert der
Kunde dem StellenAnzeiger techn. Aenderungen in seiner Homepage stehen
die Fristen still und der StellenAnzeiger verlängert die Mitgliedschaft um die Dauer des Publikationsunterbruchs.
1.2. EINZEL-INSERATE
Technik
Sobald die FeedEx Technologie des StellenAnzeigers
zum Einsatz kommt, erstellt der StellenAnzeiger eine massgeschneiderte
Programmierung für die automatisierte Uebernahme aller Stellenanzeigen
von der Kundenhomepage im Intervall, per Stichtag innerhalb von 4-6 Stunden.
Voraussetzung für die FEEDEx-Technologie ist, dass der Kunde seine
Stellenanzeigen auf seiner Homepage und/oder einer dritten Homepage
publiziert. Aendert der Kunde die techn. Gestaltung und/oder die
Programmierumgebung seiner Homepage kann eine Anpassung der
Programmierungen seitens StellenAnzeiger nötig werden. Zeigt der
Kunde bevorstehende Aenderungen an ist der Unterbruch auf ca. 1 Tag
begrenzt.
Auftrag
Diese
können direkt mittels E-Mail-Vorlagen im StellenAnzeiger erteilt werden
und sind verbindlich. Vorlage für Einzelinserate können als Textfile,
PDF oder URL-Adresse erfolgen. Die Bestellung gilt als Auftrag und
Vertrag im Sinne des OR. StellenAnzeiger
und Kunde können den Auftrag bei Auftragssummen ab 5'000 CHF mit einem
Vertrag schriftlich bestätigen lassen.
Publikationsdauer
Einzelinserate werden ohne anderweitige Anweisung für 1 Monat publiziert.
Preise
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen gelten die im StellenAnzeiger.ch per Stichtag publizierten Preise.
Garantie
StellenAnzeiger publiziert die vereinbarte Anzahl Einzelinserate.
3. BANNER
Technik
Gewöhnlich
nimmt der StellenAnzeiger die Bannervorlage vom web. Ist dies nicht
möglich stellt der Kunde dem StellenAnzeiger eine Vorlage zur techn.
Umsetzung zur Verfügung.
Auftrag
Bestellungen per E-Mail mittels Vorlage beim jeweiligen Produkt.
Preise
Kunden,
deren Aufträge für Jahres-Plätze (ab 10 Plätze) oder
Inserate-Kontingente (ab 25 Inserate) laufen erhalten einen
Intervall-Banner gratis. Es gelten die im StellenAnzeiger.ch
publizierten Preise.
Garantie
StellenAnzeiger
garantiert die unterbruchlose Publikation des Banners. Wir ein
Unterbruch festgestellt hat der Kunde das Recht um eine dem Unterbruch
entsprechende Publikationsverlängerung.
4. ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die
Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind exklusive
Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar.
Überweisungen erfolgen auf das Postkonto der Internet StellenAnzeiger
AG.
5. MEDIENPARTNER/INSERATAGENTUREN bzw. durch Dritte beauftragte Agenturen
verlangen mit Vorteil die für sie gültigen Leistungsübersichten und Preislisten.
7.
GERICHTSTAND
Gerichtstand ist Zug.
Fragen und Inputs können Sie uns hier schicken.
Letztes Update: 06.08.2013